"Te huur" ist holländisch und meint vermieten. "Huur" ist das Mietgeld. Soweit eine einführende Erklärung zur "Lautverschiebung", die noch weiter erklärt wird.
Doch, was hat das mit der Kunst zu tun? Oder gar mit dem Bundesverband Bildendender Künstler? Oder mit der Kirche?
Eine Wand , 13 m x 5 m, soll mit einem sehr großformatigen Bild oder einer Installation für ein Jahr zur Miete bestückt werden. Ein Gestaltungsauftrag für ein großes Kunstwerk. Dafür gibt es eine Ausschreibung von der Kirchengemeinde, die der BBK Oldenburg unterstützt. Eine Jury der Gemeinde (Juroren ungenannt) trifft dann eine Entscheidung für einen Künstler, der dann arbeitet - viel arbeitet - und das Werk für diesen ganz bestimmten Ort schafft. Er bekommt dafür ein Miet- oder Auftragshonorar von 1000,- € und 200,- € Materialgeld, die "huur".
Irgendwie scheint hier eine "laute Verschiebung" eines Berufverbandes vorzuliegen: Welcher Künstler soll sich das leisten können? Nur beamtete Künstler, die Ihren Unterhalt oder die Pension vom Staat beziehen und über alle wirtschaftlichen Überlegungen erhaben sind? - Sollte sich dieser Verband dann nicht eher umbenennen in einen "B"erufsverband "B"eamteter "K"ünstler?
Irgendwie scheint hier eine "laute Verschiebung" der Kirche vorzuliegen:
Welche Kirche soll sich das leisten können? Kirche als Träger und Übermittler von Kultur und Kunst investiert in Raumdekoration ohne Werteerhalt? Oder ist diese Aktion eher zu verstehen als "Brot für verbeamtete Künstler?". Jene Künstler, die ihr Brot durch die Kunst erwerben, werden sich ihren Lebensunterhalt so nicht verdienen ( Materialgeld 200,- € ist ein Witz, und monatliches Einkommen 83,333333 vor Steuer reicht für's Brot nur knapp).
Irgendwie scheint hier eine "laute Verschiebung" der Kunstszene:
Kunst te huur - dahinter steht doch auch der Künstler: Soll das Werk den Schöpfer loben!
Künstler te huur?
Über solche Aktionen sollte man mal ein bisschen differenzierter nachdenken! Und.... gerne auch einmal in diesem Forum der Kunst und der Künstler diskutieren!
Ich meine:
Will die Kirche den Schöpfer der Kunst loben, dann bitteschön angemessen und dauerhaft.
Will der Künstler sich in der Kirchengemeinde lobend und dienend einbringen, dann bitte nicht als Werbekampagne, sondern selbstlos. Damit das Werk DEN Schöpfer lobt.
Will der BBK ein Berufsverband sein, der um Professionalität seiner Mitglieder bemüht ist (unter anderem: Wertschätzung von Kunst und Künstler), sollte er auch so agieren. Denn: Die profane Toiletteninstallation der Kirchengemeinde wird nach einem Jahr dem Installateur nicht wieder zurückgegeben. Und ein Kunstwerk soll nach einem Jahr für eine Gemeinde keinen Wert mehr darstellen, aber für den Künstler, der es für einen speziellen Ort geschaffen hat?
Möglicherweise liege ich da aber auch völlig altmodisch falsch und die gesellschaftliche Entwicklung geht in diese Richtung ( Toilette te huur, Heizung te huur, Mauer te huur, Schuhe te huur, Papst te huur, Glaube te huur, Zehn Gebote te huur, Gesinnung te huur).
Künstler waren ja schon immer kulturelle Vorreiter! Gott sei Dank verlieren aber nicht alle eine Wertschätzung.
Mehr Information zur Satzung des BBK unter:
http://www.bbk-bundesverband.de/Texte/1seite.htm
Kommentare
Kunst Güter von hohem wirtschaftlichem Wert
Gerne unterstütze ich die Diskussion mit den Fakten aus den Veröffentlichungen und Statuten des BBK und finde es notwendig, weiter darauf zu achten, dass diese auch in den regionalen Verbänden ankommen.
In Texten des BBK unter „Arbeitsplatz Kunst – Wirtschaftspolitik“ (http://www.bbk-bundesverband.de/Texte/1seite.htm ) findet man die Richtlinien, die der BBK vertritt oder vertreten sollte:
„Neben ihrer kulturstiftenden Bedeutung sind Werke der bildenden Kunst Güter von hohem wirtschaftlichem Wert.“
„Der BBK fordert, dass auch in Zukunft die finanzielle Existenz von Kunstvereinen, Artotheken, Künstlerhäusern, Kulturzentren und Galerien sichergestellt sein wird. Die Ankaufsetats für zeitgenössische Kunst sowie die Fonds zur Pflege der Kunstwerke dürfen in Museen und Sammlungen neben deren klassischen Aufgaben nicht vernachlässigt werden.“ (http://www.bbk-bundesverband.de/Texte/1seite.htm )
In Handbüchern und Publikationen gibt der BBK den Künstlern Ratschläge für mögliche Vergütungen bei Ausstellungen: "Zur Definition des Honorars bieten sich die Honorarsätze anderer „freien Berufsgruppen“ wie Grafiker und Kunsterzieher an, d.h. Stundensätze von 25 – 75 € sind bei vorbereitender Planung zu kalkulieren."
Nachzulesen unter: http://www.bbk-bundesverband.de/ProKunsT/prokunst4.htm
Alles klasse Überlegungen, aber... ! Es sagen und auch wollen, aber tun?
Auf den vorgebenen Fall eingehend, lege ich nun mal einen mittleren Stundensatz von 50 € an (Handwerksmeister).
Ausgangspunkt:
1000 € Auftragshonorar für eine Leihgabe einer speziellen Wandgestaltung / Leihgebühr für (ca. 8 m / qm Kunst ) für ein Jahr, zuzüglich Auf- und Abbau vor Ort.
Zeitbedarf und Aufwandsentschädigung:
Vorbesichtigung, Materialeinkauf, Organisation, Terminmanagement, Vorentwurf zur Jurierung, Transport, Auf- und Abbau: 20 Stunden (bescheiden) = 1000 €
Erstellen von 8 qm Kunst für nothing. Leihgebühr: nichts!
Nach einem Jahr: Kunstwerk, dass kaum mehr zu vermarkten ist.
Liebe Künstlerkolleginnen und Kollegen, eine weitere Aussage ist doch eigentlich überflüssig, die Zahlen sprechen eindeutig: "Kunst sind Güter von hohem wirtschaftlichem Wert!". Allerdings nur für die Benutzer.